Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlange von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Weiterhin die unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes für nachfolgende Gutachten.
Was wir ihnen anbieten können:
- Durchführung von Beweissicherungsvermessungen (vor, während und nach Baumaßnahmen)
- Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
- Erstellung Einmessbescheinigung (gem. Art. 69 Abs. 4 und Art.
- 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau für
- Schnurgerüst, Sockelkontrolle)
- Einmessung des neuen Gebäudestandes und Übergabe an die
- Vermessungsverwaltung
- Sonderung